Betroffene:
- Anlagevermittler oder Anlagemakler (Kapitalanlagevertriebe)
- Aktionäre
- Banken und Sparkassen
- Bankkunden
- Beteiligte an einem Unternehmen
- Finanzdienstleister
- Fondsbeteiligte
- Fondsinitiatoren/Emittenten
- Kapitalanleger (privat und institutionell)
- Vermögensverwalter, Stiftungen und family offices
Die Betroffenen können in unterschiedlichen Konstellationen aufeinander treffen, bspw.:
- Aktionärsrechte (Wahrnehmung von Rechten in einer Hauptversammlung)
- Bankprodukte (Kredite, Depot- und Konto)
- Geschlossene und offene Fonds (Meist Immobilienfonds)
- Grauer Kapitalmarkt (Fehlerhafte Beratungen und Betrugsformen)
- Fehlerhafte Beratung (Falsche Versprechungen und überhöhte Renditeerwartungen; Unterlassene Warnhinweise)
- Insolvenz/Insolvenzverfahren
- Investmentfonds in allen Ausprägungen
- Prospekthaftung (Schadensersatz für unterlassene Warnhinweise im Verkaufsprospekt der Kapitalanlage)
- Unternehmerische Beteiligungen (Meist in GmbH & Co. KG – Form)
- Vermögensverwaltung
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Kenan Celikkal