Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Durchsetzung und Wahrung ihrer jeweiligen rechtlichen Interessen.
Wir sind im Arbeitsrecht insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen; insbesondere durch Kündigungen oder Aufhebungsverträgen
- Überprüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Überprüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
- Überprüfung von Abmahnungen und ggf. die Erstellung einer Gegendarstellung
- Durchsetzung von Lohnansprüchen und Urlaubsabgeltung
- Krankheit und sonstige Fehlzeiten
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung keinesfalls abschließend ist.